30.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre haben letzte Woche den Landtag von Baden-Württemberg gewählt. An der echten Landtagswahl am Sonntag dürfen sie jedoch nicht teilnehmen. Das liegt daran, dass im Grundgesetz festgelegt ist, wer wählen darf und wer wählbar ist. Dort steht, dass alle Deutschen das aktive Wahlrecht erhalten, also wählen gehen dürfen, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ebenso sind sie ab ihrem 18. Geburtstag dazu berechtigt, das passive Wahlrecht wahrzunehmen, sich also selbst als Kandidat aufstellen zu lassen. Diese alle Menschen ab 16 auch auf Bundesebene mitbestimmen und wählen gehen dürfen.
In Deutschland dürfen sich 16-Jährige nur in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern den Landtag wählen, in Berlin wird momentan diskutiert, ob das Wahlalter auf der Landesebene gesenkt werden soll. Österreich ist bisher das einzige europäische Land, in dem 16-jährige auch auf Bundesebene wählen dürfen (mehr Infos hier). Der Landesjugendring tritt dafür ein, dass die Beteiligung der Jugendlichen insgesamt mehr gefördert wird. „In den Jugendverbänden und im Landesjugendring ist die Mitbestimmung und Beteiligung von Kinder und Jugendlichen Standard. Wir wissen, dass sie das können“, sagte Isabel Hoever. Ein wichtiger Schritt für mehr Jugendbeteiligung ist außerdem die Wahlaltersenkung: „Gerade in Zeiten des demographischen Wandels ist es wichtig, die Stimme der jungen Generation zu stärken. Der Landesjugendring fordert seit einigen Jahren eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre“, sagt Isabel Hoever, die Vorsitzende des Landesjugendrings Baden-Württemberg
Über das Wahlalter wurde immer schon eifrig gestritten und diskutiert, ähnlich wie über die Volljährigkeit, die ja früher auch bei 21 Jahren lag.Befürworter des Wahlrechts ab 16 sagen, dass auch 16-Jährige vernünftige Wahlentscheidungen treffen können. Und wenn man Jugendliche als politische Akteure ernst nimmt, bekämpft man die Politikverdrossenheit. Gegner sagen, dass es zwar sicher einzelne Jugendliche gibt, die verantwortungsbewusst genug sind, um wählen gehen zu können, die Volljährigkeit und Fähigkeit, seine Interessen selbstständig und verantwortungsbewusst vertreten zu können, werde aber erst mit 18 erreicht und soll deshalb nicht vom Wahlalter getrennt werden. Auch gibt es Stimmen, die befürchten, dass jugendliche WählerInnen zu leicht beeinflussbar seien und dadurch beispielsweise rechte Parteien wie die NPD leicht auf Stimmenfang gehen könnten.
Die Parteien in Baden-Württemberg stehen Wahlrecht ab 16 unterschiedlich gegenüber: CDU und FDP sind gegen ein Wahlrecht ab 16 – sie sagen, die Konsequenz einer Senkung des Wahlalters sei die Aufhebung der bisher vorliegenden sinnvollen Verknüpfung zwischen Volljährigkeit und Wahlalter. Die SPD, die Grünen, die Linke und die Piratenpartei fordern, dass ab 16 an Kommunal- und Landtagswahlen teilgenommen werden darf. Die SPD begründet das damit, dass den Kindern und Jugendlichen die Zukunft des Landes gehört und sie deshalb auch mitentscheiden dürfen sollten, was damit passiert. Die Grünen gehen noch einen Schritt weiter und fordern, dass auch auf bundespolitischer Ebene Jugendliche ab 16 wählen dürfen – entsprechend früh soll daher auch politische Bildung an Schulen gefördert werden.
Die CDU und FDP dagegen sind gegen eine Senkung des Wahlalters. Sie sagen, so eine Herabsenkung des Wahlalters wäre die Aufhebung der bisher vorliegenden sinnvollen Verknüpfung zwischen Volljährigkeit und Wahlalter. Erst mit 18 Jahren haben junge Menschen die alleinige Verantwortung für ihr Leben und das soll auch bei Wahlen so sein. Ausführlichere Infos über die Antworten der Parteien auf die Fragen zu diesem und weiteren Themen sind oben auf der Seite unter dem Link zu den Wahlprüfsteinen nachzulesen.
Eine brandaktuelle Pressemitteilung zu diesem Thema findet ihr auch auf der Homepage des Landesjugenrings unter der Rubrik “Aktuell”.
schreiben